Elternvertretung und Elternrat
Der Schulelternrat vertritt die schulischen Interessen aller Erziehungsberechtigten der Schule, beteiligt sich an der Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule und fördert die Mitwirkungs- und Verantwortungsbereitschaft der Erziehungsberechtigten. Er kann im Rahmen seiner Aufgaben Arbeitskreise einrichten oder andere Veranstaltungen durchführen. Der Schulelternrat regelt seine Angelegenheiten in eigener Verantwortung. Er kann gegenüber Konferenzen sowie gegenüber dem Schülerrat Empfehlungen abgeben, die auf der nächsten Sitzung dieses Gremiums beraten werden müssen.
Der Schulelternrat festigt und vertieft das Vertrauen zwischen Schule und Erziehungsberechtigten. Er berät Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Erziehungsberechtigten zur Gestaltung der Schule und unterbreitet diese den zuständigen Stellen in Schule und Schulverwaltung.
Der Schulelternrat wählt die Vertreter der Erziehungsberechtigten in die Schulkonferenz.
Mitglieder des Schulelternrats der Albert-Schweitzer-Schule: Herr Marquardt, Frau Woitke, Frau Bartels, Frau Bruhn, Frau Stelling und Frau Witt
Schulkonferenz
Neben den Mitgliedern des Schulelternrats sind Frau Nowack als Vertretung der Schulleitung, Frau Kreisel, Frau Schmidt und Frau Steffen als Pädagog:innenvertretung und Frau Gabriel als Vertreterin des Schulträgers Mitglieder der Schulkonferenz.
Den Vorsitz der Schulkonferenz bekleidet Herr Marquardt.