Wie kann ich mein Kind krank melden?
Bitte melden Sie Ihr Kind morgens bis 8:00 Uhr telefonisch unter 0385 558570 bei uns ab. Nutzen Sie bitte auch den Anrufbeantworter der Schule.
Denken Sie bitte an die Abmeldung bei Schwerin Menü und beim Fahrdienst.
Wie kann ich mein Kind zum Essen anmelden?
Alle Schüler:innen haben die Möglichkeit über den Essenanbieter “Schwerin Menü” ein warmes Mittagessen einzunehmen.
Wie kann ich die Bildungskarte (BUT) beantragen?
Die Bildungskarte ist für Eltern und Erziehungsberechtigte in der Landeshauptstadt Schwerin ein Weg, um Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch zu nehmen. Mit der Karte im Kreditkartenformat, die zusammen mit dem Bewilligungsbescheid ausgehändigt wird, können Eltern mittels Passwort auf dem Onlineportal unter https://www.but-konto.de/ einsehen, wie viel Geld und welche Leistungen Ihren Kindern zustehen.
Die Bildungskarte wird beim Anbieter vorgelegt, um damit direkt die Leistungen der Bildung und Teilhabe in Anspruch zu nehmen. Der Leistungsanbieter rechnet dann direkt mit dem Fachdienst Soziales die in Anspruch genommene Leistung ab.
Tages- und Klassenfahrten, Theaterbesuche, Kinobesuche im Rahmen der Schulkinowoche und das Mittagessen Ihres Kindes in der Schule können in der Regel über das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert werden.
Die Antragstellung erfolgt über:
www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Bildungs-und-Teilhabepaket
Was muss ich bei der kostenlosen Schülerbeförderung beachten?
Kann Ihr Kind den Schulweg nicht selbstständig bewältigen, erfolgt die Beförderung durch die Johanniter. Für die Beförderung ist ein Antrag auf Schülerbeförderung bei der Stadt Schwerin zu stellen.
Sollte Ihr Kind täglich mit dem Nahverkehr zur Schule kommen, können Sie einen Sonderfahrausweis beantragen.
Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass eine Genehmigung zur Ausstellung eines Sonderfahrausweises für den Schulweg nur erteilt wird, wenn die Voraussetzung für eine Beförderung zwischen Wohnort und Schule im Wirkungskreis der Satzung zur Schülerbeförderung der Landeshauptstadt Schwerin (vom 18.09.2017) erfüllt sind.
Bei der Anspruchsberechtigung erfolgt die Ausgabe von Sonderfahrausweisen mit festgelegten Haltestellen für den Hin- und Rückweg zur örtlich zuständigen Schule. Der Sonderfahrausweis ist nur auf dem direkten Schulweg und nur an Schultagen gültig.
Anträge Schülerbeförderung und Sonderfahrausweis unter: https://www.schwerin.de/mein-schwerin/lernen/fuer-eltern/unterstuetzung-foerderung/schuelerbefoerderung/schuelerbefoerderung/index.html
Wie erreiche ich die Pädagog:innen der Schule?
Bitte rufen Sie in der Schule unter 0385/558570 an. Nutzen Sie auch den Anrufbeantworter. Die Pädagog:innen rufen zurück.
Nutzen Sie auch gern den Schülerplaner Ihres Kindes für die Weitergabe von Informationen oder Fragen an die Pädagog:innen bzw. nutzen Sie nach Rücksprache mit den Pädagog:innen deren Dienstmailkontakt für den Austausch.
Welchen Schulabschluss erlangt mein Kind?
Ihr Kind erhält den Abschluss der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Dieser Abschluss ermöglicht nicht den Übergang in eine herkömmliche Berufsausbildung. Die meisten Schüler:innen wechseln nach dem Schulabschluss in den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen. In unserer Region sind das die Ramper Werkstätten und die Vielfalter gGmbH. Einzelne Schüler:innen beginnen nach der Schule bei entsprechender Eignung eine unterstützte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder eine berufsvorbereitende Maßnahme über die Agentur für Arbeit.