Häufig gestellte Fragen

Bitte melden Sie Ihr Kind morgens bis 8:00 Uhr telefonisch unter 0385 558570 bei uns ab. Nutzen Sie bitte auch den Anrufbeantworter der Schule.

  • Abmeldung bei Schwerin Menue unter 0385 6767020 oder per App.
  • Fahrdienst informieren unter 0385 20227363

Alle Schüler:innen haben die Möglichkeit über den Essenanbieter “Schwerin Menü” ein warmes Mittagessen einzunehmen.

Anmeldung: www.schwerin-menue.de/html/schulspeisung.html

Die Bildungskarte ist für Eltern und Erziehungsberechtigte in der Landeshauptstadt Schwerin ein Weg, um Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch zu nehmen. Mit der Karte im Kreditkartenformat, die zusammen mit dem Bewilligungsbescheid ausgehändigt wird, können Eltern mittels Passwort auf dem Onlineportal unter https://www.but-konto.de/ einsehen, wie viel Geld und welche Leistungen Ihren Kindern zustehen.

Die Bildungskarte wird beim Anbieter vorgelegt, um damit direkt die Leistungen der Bildung und Teilhabe in Anspruch zu nehmen. Der Leistungsanbieter rechnet dann direkt mit dem Fachdienst Soziales die in Anspruch genommene Leistung ab.

Tages- und Klassenfahrten, Theaterbesuche, Kinobesuche im Rahmen der Schulkinowoche und das Mittagessen Ihres Kindes in der Schule können in der Regel über das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert werden.

Die Antragstellung erfolgt über:
www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Bildungs-und-Teilhabepaket 

Kann Ihr Kind den Schulweg nicht selbstständig bewältigen, erfolgt die Beförderung durch die Johanniter. Für die Beförderung ist ein Antrag auf Schülerbeförderung bei der Stadt Schwerin zu stellen.

Sollte Ihr Kind täglich mit  dem Nahverkehr zur Schule kommen, können Sie einen Sonderfahrausweis beantragen.
Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass eine Genehmigung zur Ausstellung eines Sonderfahrausweises für den Schulweg nur erteilt wird, wenn die Voraussetzung für eine Beförderung zwischen Wohnort und Schule im Wirkungskreis der Satzung  zur Schülerbeförderung der Landeshauptstadt Schwerin (vom 18.09.2017) erfüllt sind.

Bei der Anspruchsberechtigung erfolgt die Ausgabe von Sonderfahrausweisen mit festgelegten Haltestellen für den Hin- und Rückweg zur örtlich zuständigen Schule. Der Sonderfahrausweis ist nur auf dem direkten Schulweg und nur an Schultagen gültig.

Anträge Schülerbeförderung und Sonderfahrausweis unter: https://www.schwerin.de/mein-schwerin/lernen/fuer-eltern/unterstuetzung-foerderung/schuelerbefoerderung/schuelerbefoerderung/index.html

Bitte rufen Sie vorzugsweise in der Zeit von 12:00 -12:30 Uhr in der Schule unter 0385/558570 an.

Nutzen Sie auch den Anrufbeantworter.

Die Pädago:innen rufen umgehend zurück.